Hardy Stadie

RECHTSANWALT

KANZLEI:

Regattastraße 122
12527 Berlin-Grünau

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Verkehrsrecht ist die Gesamtheit der Regelungen, die die Rechtsverhältnisse der Verkehrsteilnehmer untereinander und im Verhältnis zum Staat regeln. Dazu gehören zivilrechtliche Regelungen , die zum Tragen kommen, wenn infolge eines Verkehrsunfalles die Frage des Schadensersatzes geklärt werden soll oder öffentlich-rechtliche Regelungen, die das Verhalten des Bürgers auf öffentlichen Verkehrsflächen regeln.

Sachverhaltsbeispiele:

privatrechtlich:

Zusammenstoß der Fahrzeuge zweier Verkehrsteilnehme (bspw. zu klärende Fragen: Wie erfolgt die Schadensabrechnungen, wenn die Reparatur der beschädigten Fahrzeuge teurer wird, als die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gebrauchtwagens? Ab welcher Schadenshöhe kann der Geschädigte ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, dessen Kosten der Schädiger zu erstatten hat? In welchen Fällen kann für eine Wertverbesserung infolge der Reparatur der Schädiger einen Abzug von der Entschädigungssumme machen?

(weitere Hinweise zur Schadensregulierung finden Sie im
» Download-Bereich)

öffentlich-rechtlich:

Sicherstellung eines vermeintlich verkehrsgefährdenden Fahrzeuges (bspw. zu klärende Fragen: Bei Vorliegen welcher Umstände ist die Polizei berechtigt, ein vermeintlich verkehrsgefährdendes Fahrzeug sicher zu stellen (z.B. technische Veränderungen am Fahrwerk, Auspuuff oder Bremsen...) Verwarnungsgeld wegen Verstoß gegen Parkverbot bei mobiler Beschilderung, die ohne Kenntnis des Fahrzeughalters am Vortag aufgestellt worden ist


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