Hardy Stadie

RECHTSANWALT

KANZLEI:

Regattastraße 122
12527 Berlin-Grünau

Tel.: 030 - 615 04 777

Öffentliches Baurecht ist die Gesamtheit der Regelungen des öffentlichen Rechts, die sich auf die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen.

Sachverhaltsbeispiele:
  • Baugenehmigung für einen Neubau wird abgelehnt oder unter Auflagen erteilt, die den Bau verteuern (z.B.: Farbe des Dache muss blau sein)

  • Baugenehmigung für die Änderung der Nutzung eines bestehenden Gebäudes wird verweigert, weil die neue Nutzungsart (z.B.: vorher Wohnen, nachher Gewerbe) in der Gegend unzulässig sei

  • der Nachbar baut zu dicht an der gemeinsamen Grundstücksgrenze

Privates Baurecht ist die Gesamtheit der Regelungen des privaten Rechts (z.B. BGB, VOB), die sich auf das Verhältnis zwischen Bauherren und Bauunternehmern beziehen. Dabei spielen das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht eine entscheidende Rolle.

Sachverhaltsbeispiele:
  • Bauunternehmer erbringt mangelhafte Leistungen z.B.: Kellerabdichtung fehlerhaft; Verwendung anderer, als der vereinbarten Materialien; Fertigstellungstermin wird nicht eingehalten)

  • Planer (Architekt o.ä.) erbringt mangelhafte Leistungen z.B.: wegen unzureichender Bauüberwachung wird der Rohbau auf dem Grundstück falsch positioniert, so dass die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken nicht eingehalten werden; im Zusammenhang mit der Vergabe der Bauleistungen vom Architekten erstellte Leistungsbeschreibungen waren unvollständig, so dass die ausführenden Bauunternehmer auf Grund vieler Nachtragsarbeiten mehr Lohn verlangen können, als erwartet


>> Zur Startseite